Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingstellplätze und Unterkünfte
Diese Bedingungen gelten für Buchungen von Camping- und Stellplätzen, für den Reisemobilhafen sowie für Mobilheime und Woodlodges am Gederner See. Ergänzend gilt die Platzordnung.
Stand: 07.08.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Camping-AGB) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Campingstellplätzen, Stellplätzen im Reisemobilhafen sowie von Mietunterkünften (Mobilheime, Woodlodges) im Campingpark am Gederner See.
Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung online, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort an der Rezeption erfolgt.
Ergänzend gilt die Platzordnung als Vertragsbestandteil. Für die Nutzung des Badesees gilt zusätzlich die Badeordnung.
Abweichende Bedingungen der Gäste werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Vertragspartner
Vertragspartnerin ist die Stadt Gedern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schlossberg 7, 63688 Gedern, vertreten durch den Magistrat der Stadt Gedern, dieser vertreten durch Bürgermeister Guido Kempel.
Der Campingpark am Gederner See wird als Betriebszweig Campingplatz des Eigenbetriebs „Wirtschaftliche Betriebe der Stadt Gedern“ geführt. Der Eigenbetrieb ist kein eigenständiger Rechtsträger.
Die Vermietung von SUP-Boards und Kajaks erfolgt nicht durch die Stadt Gedern, sondern durch den Betreiber der Verleihstation; hierfür gelten gesonderte Mietbedingungen.
Das Buchungs- und Verwaltungssystem DIREST sowie der Zahlungsdienstleister Stripe werden ausschließlich zur technischen Abwicklung eingesetzt und sind nicht Vertragspartner der Beherbergungs- beziehungsweise Stellplatzleistung.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Stellplätze und Unterkünfte auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
Mit dem Absenden der Buchung geben Gäste ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
Buchende Personen müssen volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
4. Onlinebuchung über DIREST
Die technische Durchführung der Onlinebuchung erfolgt über das Buchungs- und Verwaltungssystem DIREST der direst GmbH, Am Zellerberg 14, D-83324 Ruhpolding, Telefon: +49 172 8904871, E-Mail: direst@direst.de (Geschäftsführer: Henning Wolf, Registergericht: Amtsgericht Traunstein, HRB 29700, USt-IdNr.: DE341056387).
Vor dem Absenden der Buchung werden die gewählte Leistung, der Reisezeitraum, die Personenzahl, Zusatzleistungen, verpflichtende Preisbestandteile, der Gesamtpreis, die Zahlungsart, die Stornierungsbedingungen sowie der Vertragspartner angezeigt.
Camping-AGB, Platzordnung und Datenschutzerklärung sind vor Abschluss der Buchung abrufbar und werden mit der Buchungsbestätigung in speicherbarer Form übermittelt.
Eingabefehler können vor dem Absenden über die Korrekturfunktion des Buchungssystems berichtigt werden.
5. Buchungsbestätigung
Die Buchungsbestätigung wird in Textform per E-Mail versendet und enthält die gebuchten Leistungen, den Zeitraum, den Gesamtpreis sowie die Camping-AGB und die Platzordnung in speicherbarer Form.
Bitte prüfen Sie die Bestätigung unverzüglich und teilen Sie Abweichungen umgehend mit.
6. Preise und Preisbestandteile
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Verpflichtende Preisbestandteile wie Stellplatz- und Personenentgelte, Nebenkosten, Kurbeitrag oder Gästebeitrag werden im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen und im Gesamtpreis dargestellt.
7. Zahlungsbedingungen
Die im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsarten und Fälligkeiten gelten verbindlich. Vor Ort können die an der Rezeption ausgewiesenen Zahlungsarten genutzt werden.
8. Zahlungsabwicklung über Stripe
Onlinezahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Die Zahlungsdaten werden dabei unmittelbar an Stripe übermittelt und nicht vollständig auf den Servern dieser Website gespeichert.
Ergänzend gelten die Zahlungs- und Datenschutzbedingungen von Stripe. Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
9. Anreise und Abreise
Stellplätze und Mietunterkünfte stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Stellplätze sind am Abreisetag bis 13:00 Uhr, Mietunterkünfte bis 11:00 Uhr zu räumen.
Frühere Anreisen oder spätere Abreisen sind nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
10. Verspätete Anreise
Bitte informieren Sie die Rezeption, wenn Sie später als vereinbart eintreffen. Der gebuchte Platz bleibt in diesem Fall reserviert.
Ohne Nachricht kann der Platz nach Ablauf der im Buchungsprozess genannten Frist anderweitig vergeben werden; der Anspruch auf den vereinbarten Preis bleibt nach den Regeln zur Nichtanreise bestehen.
11. Nichtanreise
Reisen Gäste ohne Stornierung nicht an, bleibt der vereinbarte Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vermietung geschuldet.
Der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bleibt Gästen ausdrücklich möglich.
12. Stornierung und Umbuchung
Stornierungen und Umbuchungen sind in Textform an die Rezeption zu richten.
Für termin- oder zeitraumgebundene Camping- und Beherbergungsleistungen besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vertraglichen Stornierungsregelungen bleiben davon unberührt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
13. Vorzeitige Abreise
Bei vorzeitiger Abreise bleibt der vereinbarte Preis für den gebuchten Zeitraum abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vermietung geschuldet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.
14. Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Gäste zumutbar sind und den Gesamtcharakter des Aufenthalts nicht verändern.
Saisonale Freizeitangebote (zum Beispiel Aquapark, Verleihstationen, Gastronomie) können witterungs-, wartungs- oder personalbedingt eingeschränkt sein; sie sind nicht Bestandteil der Stellplatz- oder Unterkunftsleistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Pflichten der Gäste
Gäste verpflichten sich, die Platzordnung, die Badeordnung sowie die Anweisungen der Betriebsleitung und des Personals einzuhalten und Stellplätze und Unterkünfte pfleglich zu behandeln.
Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz sind bei der Anmeldung zu erfüllen.
Die Einbehaltung von Personalausweisen oder Reisepässen erfolgt nicht.
16. Platzzuweisung und Nutzung
Die Zuweisung des konkreten Stellplatzes oder der konkreten Unterkunft erfolgt durch die Rezeption. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nur, wenn dieser ausdrücklich bestätigt wurde.
Aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen kann ein gleichwertiger Platz zugewiesen werden. Die Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
17. Minderjährige
Minderjährige können nur in Begleitung einer aufsichtsführenden volljährigen Person aufgenommen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für Gruppen mit Minderjährigen ist eine ausreichende Zahl volljähriger Betreuungspersonen zu benennen. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Sorgeberechtigten beziehungsweise den benannten Betreuungspersonen.
18. Haustiere
Hunde sind nach vorheriger Anmeldung und gegen das ausgewiesene Entgelt willkommen. Sie sind auf dem Gelände an der Leine zu führen und dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu beseitigen. Für Hunde steht der ausgewiesene Hundebadebereich zur Verfügung; der Badestrand ist für Hunde gesperrt.
19. Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Rettungswege, Zufahrten und Feuerwehrflächen sind freizuhalten.
Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit nach Maßgabe der Platzordnung und der Beschilderung.
20. Hausrecht
Das Hausrecht übt die Betriebsleitung des Campingparks aus. Anweisungen des beauftragten Personals ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gelten die abgestuften Maßnahmen der Platzordnung. Ein Platzverweis kommt nur bei erheblichen oder wiederholten Verstößen in Betracht. Bereits gezahlte Entgelte verfallen dabei nicht pauschal; abzurechnen ist nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und dem konkret entstandenen Schaden.
21. Kameraüberwachung
Am Eingangsbereich des Campingparks (Schranke an der Einfahrt) und im Wirtschaftshof wird zur Kontrolle der Einfahrt, zur Sicherheit und zum Schutz von Personen, Eigentum und Betriebsmitteln eine Videoüberwachung betrieben.
Es werden keine Aufnahmen in Sanitäranlagen, Umkleiden, Duschen oder in den Innenräumen von Unterkünften gefertigt.
Die Aufzeichnungen werden nach spätestens 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht für die Beweissicherung bei Vorfällen benötigt werden. Der Eingangsbereich und der Wirtschaftshof sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
Näheres zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.
22. Haftung der Stadt Gedern
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist unbeschränkt.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Gäste regelmäßig vertrauen dürfen) wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt gehaftet.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Für mitgebrachte Sachen, Fahrzeuge und Wertgegenstände wird nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen gehaftet; eine Verwahrung findet nicht statt.
23. Haftung der Gäste
Gäste haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie, ihre Begleitpersonen, Besucherinnen und Besucher oder mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
24. Schäden und Verunreinigungen
Schäden und Störungen sind unverzüglich der Rezeption zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Erhebliche Verunreinigungen oder Beschädigungen werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand konkret abgerechnet. Pauschale Ordnungsgelder werden nicht erhoben.
25. Höhere Gewalt und betriebliche Einschränkungen
Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Unwetter, Hochwasser, Stromausfall oder vergleichbaren Ereignissen können einzelne Bereiche vorübergehend gesperrt oder der Betrieb eingeschränkt werden.
Soweit Leistungen dadurch nicht erbracht werden können, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen; bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
26. Foto- und Videoaufnahmen
Das Betreten des Geländes, der Erwerb einer Eintrittskarte oder eine Buchung stellen keine Einwilligung in die Veröffentlichung erkennbarer Einzelaufnahmen dar.
Gezielte Porträt-, Familien-, Kinder-, Interview- und Kleingruppenaufnahmen werden nur mit gesonderter, freiwilliger Einwilligung veröffentlicht; bei Minderjährigen wird die Einwilligung der Sorgeberechtigten eingeholt.
Gewerbliche Foto-, Film- und Drohnenaufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung. Private Aufnahmen dürfen die Rechte anderer Gäste nicht verletzen; Sanitäranlagen, Umkleiden und Duschen sind ausgenommen.
27. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und auf Grundlage der Datenschutzerklärung verarbeitet.
28. Verbraucherstreitbeilegung
Die Stadt Gedern ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wird seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr betrieben; ein Hinweis darauf entfällt.
29. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Ein besonderer Gerichtsstand wird gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Mit „TODO“ gekennzeichnete Angaben werden vor der Veröffentlichung durch die Stadt Gedern ergänzt und durch Rechtsamt beziehungsweise Datenschutzbeauftragte geprüft.
