Campingpark am Gederner See
    ← Zurück zum Dashboard

    Platzordnung für Dauercamper

    Campingpark am Gederner See – Stand 28. Oktober 2026

    Platzordnung herunterladen

    Grundlage

    Diese Ordnung ergänzt den Pachtvertrag und die allgemeine Platzordnung. Zwingendes Recht und individuelle Vereinbarungen im Pachtvertrag bleiben maßgeblich.

    1. Stellplatz / Nutzungsberechtigung

    Der Dauerstellplatz dient ausschließlich Freizeitzwecken; ein Wohnsitz oder eine dauerhafte Wohnnutzung ist nicht zulässig.

    Je Dauerstellplatz ist grundsätzlich eine Campingeinheit zulässig. Zusätzliche Campingeinheiten bedürfen der vorherigen Genehmigung der Platzverwaltung in Textform.

    Nutzungsberechtigt sind der Pächter und die im Pachtvertrag eingetragenen Personen. Änderungen der Nutzungsberechtigten sowie der Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail sind unverzüglich über das Portal oder in Textform mitzuteilen.

    Eine Weiter- oder Unterverpachtung ist nicht zulässig. Ein Platzwechsel bedarf der Zustimmung der Platzverwaltung.

    2. Fahrzeuge

    Je Dauerstellplatz sind höchstens zwei Kraftfahrzeuge des Pächters bzw. der eingetragenen Nutzungsberechtigten zulässig. Ein als Campingeinheit abgestelltes Wohnmobil zählt mit; ein abgestellter Wohnwagen ohne eigenen Antrieb zählt nicht mit.

    Kennzeichen für die Schrankenfreischaltung sind über das Portal oder schriftlich zu melden. Änderungen und Ersatzfahrzeuge sind vor der nächsten Zufahrt zu melden. Besucherfahrzeuge dürfen nicht als Dauerfahrzeuge erfasst werden.

    E-Autos dürfen nicht an Camping-Stromanschlüssen geladen werden.

    3. Hunde

    Je Dauerstellplatz sind höchstens zwei Hunde zulässig. Auf dem Campinggelände gilt Leinenpflicht. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Während der Badesaison dürfen ausschließlich die ausgewiesenen Hundebadebereiche genutzt werden.

    4. Gas / Feuerlöscher / Versicherung

    Im Wohnwagen oder Vorzelt ist ein den geltenden Vorgaben entsprechender Feuerlöscher vorzuhalten. Wartungsnachweise sind der Platzverwaltung unaufgefordert in Textform vorzulegen. Gasprüfungen sind alle zwei Jahre nachzuweisen; bei dauerhaft stillgelegter Gasanlage ist die fachgerechte Stilllegung zu belegen. Während der Pachtzeit ist eine Privathaftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei Neuverpachtung ist zusätzlich eine Brandversicherung verpflichtend; bei bestehenden Pachtverträgen wird sie empfohlen.

    5. Balkonkraftwerke / PV

    Ein Balkonkraftwerk bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Platzverwaltung. Der Antrag enthält Angaben zum Gerät, zur Modulleistung, Wechselrichterleistung, zum Standort, zur Anschlussart und zur technischen Sicherstellung der Nulleinspeisung.

    Zulässig sind nur betriebsfertige Steckersolargeräte nach den geltenden technischen Sicherheitsanforderungen. Eigenbauten und Veränderungen elektrischer Komponenten sind unzulässig. Der Anlagenbetreiber ist für die fristgerechte Registrierung im Marktstammdatenregister verantwortlich.

    Der vorhandene Stellplatzzähler ist vor Inbetriebnahme auf Kosten des Pächters auszutauschen. Zählertyp und Austausch sind vorab mit der Platzverwaltung abzustimmen; gegebenenfalls ist der Messstellenbetreiber einzubeziehen. Der Austausch erfolgt durch einen geeigneten Fachbetrieb. Änderungen an der Elektroanlage des Campingparks bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Pächter.

    Eine Rückspeisung in die Verteilanlage des Campingparks ist unzulässig. Eine geeignete technische Einrichtung muss die Rückspeisung dauerhaft und in allen Betriebszuständen ausschließen. Vor Inbetriebnahme muss eine Elektrofachkraft die Anlage, den Anschluss, die Schutzmaßnahmen und die Nulleinspeisung prüfen. Das schriftliche Prüfprotokoll ist vor Inbetriebnahme vorzulegen.

    Bei Rückspeisung oder Ausfall der Nulleinspeisung ist die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach Behebung der Ursache und erneuter Prüfung zulässig.

    Eine Inselanlage muss elektrisch vollständig vom Campingparknetz getrennt sein. Eine direkte oder indirekte Verbindung, auch über Umschalter oder Verbindungseinrichtungen, ist unzulässig.

    Für ein Balkonkraftwerk oder eine Inselanlage wird während der Betriebsdauer eine monatliche Infrastruktur- und Bereitstellungsgebühr von 10,00 EUR je Dauerstellplatz erhoben.

    Für eine netzparallel angeschlossene Anlage ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist eine Verstoßgebühr von 500 EUR vorgesehen. Für eine festgestellte Rückspeisung ist eine Verstoßgebühr von 500 EUR vorgesehen. Beide Tatbestände sind eigenständig.

    Die vorgesehenen Verstoßgebühren dürfen erst erhoben werden, wenn ihre rechtliche Ausgestaltung geprüft und eine wirksame vertragliche Regelung getroffen wurde.

    6. Kommunikation

    Anschrift, Telefonnummer und E-Mail sind aktuell zu halten. Als bevorzugter Kontaktweg kann WhatsApp, E-Mail oder Brief/Post gewählt werden. Die Kontaktpräferenz ist keine Werbeeinwilligung. Vertragserklärungen sind weiterhin in der vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Form abzugeben. Der Kommunikationsweg kann jederzeit über das Portal oder schriftlich geändert werden.

    7. Platzordnungsbestätigung

    Die Bestätigung bezieht sich auf diese Fassung der Platzordnung für Dauercamper, Stand 28. Oktober 2026. Die Empfangsbestätigung der Datenschutzhinweise bleibt ein separates Formular bzw. Dokument.

    8. Öffnungszeiten / Rufbereitschaft

    Rezeption in der Hauptsaison Mai–September: täglich 09:00–20:00 Uhr, Mittagspause 13:00–14:00 Uhr.

    Rezeption ab 01.10.2026: Montag–Donnerstag 09:00–16:00 Uhr, Freitag 09:00–17:00 Uhr, Samstag/Sonntag/Feiertage 09:00–14:00 Uhr. In der Nebensaison erfolgt samstags und sonntags kein Gasverkauf. Für dringende Notfälle außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten: 0175 5028260.

    Haustechnik in der Hauptsaison 01.02.–30.09.: täglich 08:00–20:00 Uhr, keine Rufbereitschaft außerhalb dieser Zeiten.

    Haustechnik in der Nebensaison 01.10.–31.01.: Montag–Freitag 08:00–16:00 Uhr. Samstag/Sonntag/Feiertage: dringende technische oder sicherheitsrelevante Notfälle von 08:00–16:00 Uhr unter 0151 63412774. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine technische Rufbereitschaft.

    9. Datenschutz

    Es gelten die separaten „Datenschutzhinweise für Dauercamper“. Die Empfangsbestätigung erfolgt mit einem separaten Formular bzw. Dokument und ist nicht Teil der Platzordnungsbestätigung.

    10. Inkrafttreten

    Diese Fassung tritt nach Beschluss und Bekanntgabe durch die Betriebsleitung zum bekanntgegebenen Zeitpunkt in Kraft. Der Fassungsstand ist der 28. Oktober 2026.